Klimaanlagen
Sicherheit und Abstimmung stehen an erster Stelle
Wenn die Temperaturen steigen, wächst verständlicherweise bei vielen Mietern der Wunsch nach Abkühlung in den eigenen vier Wänden. Klimaanlagen können dabei eine spürbare Erleichterung bringen – insbesondere in heißen Sommerwochen. Gleichzeitig ist ihre Anbringung an Wohngebäuden mit einigen wichtigen baulichen, technischen und rechtlichen Fragen verbunden.
Die WOBAG steht dem Thema Klimaanlagen grundsätzlich offen gegenüber. Wichtig ist dabei, dass der Einbau korrekt abgestimmt, fachgerecht ausgeführt und im Vorfeld geprüft wird. Denn vor allem Klimaanlagen mit Außengerät sind antragspflichtig. Das bedeutet: Bevor eine Anlage angebracht oder installiert wird, muss durch den Mieter zunächst eine Genehmigung eingeholt werden.
Der Grund dafür ist einfach: Eine unsachgemäße Montage kann erhebliche Folgen haben. Wird beispielsweise ohne Absprache ein Loch durch die Außenwand gebohrt, stellt dies eine Beschädigung des Gebäudes dar und wird als Sachbeschädigung gewertet. Außerdem können dadurch die Dämmeigenschaften der Fassade beeinträchtigt werden. Auch Fenster, Fensterbänke oder Fassadenteile können Schaden nehmen, wenn vorab nicht geprüft wird, ob und wie eine Anlage sicher befestigt werden kann.
Hinzu kommen weitere Punkte, die berücksichtigt werden müssen. Kondenswasser, das bei der Nutzung einer Klimaanlage entsteht, kann auf Dauer die Fassade beeinträchtigen oder – je nach Wind und Lage – auf benachbarte Balkone tropfen. Auch die Verkehrssicherheit spielt eine große Rolle: Ein notwendiges Außengerät muss so befestigt sein, dass es sich nicht selbstständig lösen und herunterfallen kann, auch nicht bei Sturm oder anderen Witterungseinflüssen. Nicht zuletzt geht es um das Erscheinungsbild der Gebäude, insbesondere bei frisch sanierten Fassaden.
Jeder Mieter wünscht sich ein ruhiges Wohnumfeld, aus diesem Grund ist hier auch der Lärmschutz zu beachten. Für den Betrieb von Klimaanlagen gelten gesetzliche Vorgaben, in denen die zulässigen Geräuschpegel am Tag und in der Nacht definiert sind. Werden diese überschritten oder fühlen sich Nachbarn durch den Betrieb gestört, kann dies dazu führen, dass eine Anlage nicht genehmigt oder nicht weiter betrieben werden darf und ggf. zurückgebaut werden muss.
Die WOBAG setzt darauf, gemeinsam mit dem jeweiligen Mieter eine sichere und sinnvolle Lösung zu finden. Eine Genehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, keine Schäden am Gebäude entstehen und andere Mieter nicht beeinträchtigt werden. Dazu gehört auch, dass die Montage ausschließlich durch eine Fachfirma erfolgen muss. Eigenständige Bohrungen oder Befestigungen durch Laien sind nicht zulässig.
Wird eine Klimaanlage genehmigt, ist der Mieter außerdem dafür verantwortlich, die Verkehrssicherheitspflichten wahrzunehmen. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Wartung durch ein Fachunternehmen, die regelmäßige Kontrolle der Befestigungen und kleinere Reinigungsarbeiten.
Der wichtigste Hinweis lautet daher: Wer über die Anschaffung einer Klimaanlage mit Außengerät nachdenkt, sollte sich frühzeitig an die WOBAG wenden und das Vorhaben vorab abstimmen. So lassen sich passende Lösungen prüfen, Schäden vermeiden und ein sicherer Betrieb gewährleisten – im Interesse des Mieters, der Nachbarn und des gesamten Wohngebäudes.