Oft gefragt
& von uns beantwortet

Sie haben Fragen rund ums Wohnen oder zur Genossenschaft? In unseren FAQs finden Sie die wichtigsten Antworten – schnell erklärt und leicht verständlich.

Fragen zum Thema „Wohnen“

Wie komme ich zu einer Wohnung bei der WOBAG Schwedt eG?

Einfacher als Sie denken! Schauen Sie doch mal in unsere Wohnungsangebote!
Ist ein passendes Angebot dabei, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Sie können uns auch gern in unserer Geschäftsstelle, Flinkenberg 26-30 in 16303 Schwedt besuchen. Im persönlichen Gespräch beraten wir Sie gern ausführlich zu allen Fragen rund um Ihre neue Wohnung.

Muss ich bei der WOBAG Schwedt eG eine Kaution zahlen?

In den meisten Fällen nicht. Wir sind eine Genossenschaft. Für die Nutzung einer Wohnung bei der WOBAG Schwedt eG werden Sie Mitglied bei uns und erwerben Genossenschaftsanteile. Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft oder nach Kündigung einzelner Anteile werden diese wieder ausgezahlt. Die Anzahl ist von der Wohnungsgröße abhängig und in der Satzung festgelegt. Als Genossenschaftsmitglied haben Sie weitgehende Mitbestimmungsrechte und wohnen sicherer als ein Mieter. Eine Kautionszahlung ist nur in Ausnahmefällen erforderlich.

Ich erhalte derzeit ALG 2. Kann ich eine Genossenschaftswohnung anmieten?

Ja, das ist möglich.
Wir beraten Sie gern individuell dazu, welche Voraussetzungen eingehalten werden müssen und welche Anträge ggf. nötig sind.

Fragen zu allgemeinen Themen

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die sich gemeinsam wirtschaftlich fördern. Unsere Genossenschaft hat den Zweck, vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für die Mitglieder zu erreichen. Wir bieten zeitgemäßen Wohnraum zu kostendeckenden Preisen. Als Mitglied genießen Sie ein lebenslanges Wohnrecht und können aktiv mitbestimmen. Genossenschaften sind sicher als Eigentum und flexibel wie Miete. Sie bieten einen sicheren Schutz vor Ausverkauf und Eigenbedarfskündigung.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied in einer Genossenschaft?

Die Rechtsform ermöglicht Ihnen als Mitglied weitführende Mitbestimmungsrechte. Diese werden durch die Vertreter der Genossenschaft in der Vertreterversammlung wahrgenommen. Das Nutzungsentgelt für Ihre Wohnung ist in einer Höhe festgelegt, die ein wirtschaftlich vertretbares Handeln der Genossenschaft ermöglicht. Die Genossenschaft nutzt diese Mittel für den Erhalt bzw. Modernisierung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes und so kommt es allen Mitgliedern wieder zugute.

Rauchen in Gemeinschaftsräumen

Bevor es dem Nachbarn stinkt – Rechtslage beim Rauchen in Gemeinschaftsräumen:

Während in Gaststätten oder öffentlichen Gebäuden zumeist nicht mehr geraucht werden darf, können Raucher zu Hause – in ihrer Wohnung – ungehemmt rauchen. Manchem Mitbewohner ist das aber zu viel. Das Rauchen in der Wohnung (bei geschlossener Wohnungseingangstür) oder auf dem Balkon darf dem Mieter nicht verboten werden. Allerdings dürfen Raucher ihrem Laster in einem Mietshaus auch nicht überall nachgehen. Der WOBAG ist sehr daran gelegen, allen Mitgliedern, Mietern und ihren Familienangehörigen ein ruhiges, sicheres und somit angenehmes Wohnen zu gewähren. Um dieses zu erreichen, wurde die Hausordnung erlassen und zum Vertragsbestandteil gemacht. In Gemeinschaftseinrichtungen besteht daher Rauchverbot. Auch das kurzzeitige Verlassen der Wohnung zum Rauchen im Treppenhaus ist nicht erlaubt – egal auf welche Art und Weise (Amtsgericht Hannover, Urteil vom 31.01.2000, – 70 II 414/99 -).

Daran müssen sich alle Mieter halten:

Regelmäßiges Rauchen im Keller, Treppenhaus oder in den Gemeinschaftsräumen (wie Fahrrad-/Trockenraum) außerhalb der Wohnung wird von vielen Mietern als störend und unangenehm empfunden. Es stinkt nach Zigarettenqualm. Zu den gemeinsam genutzten Einrichtungen zählen insbesondere auch Personenaufzüge, Kellergänge, Dachböden, Verteilergänge und sonstige Abstellräume. Kurz gesagt: Überall zwischen Hauseingangstür und Wohnungseingangstür ist Rauchen verboten. Wer dennoch dort raucht, verstößt gegen die Hausordnung der WOBAG und muss mit einer Unterlassungsklage bei Gericht rechnen. Was können Mieter unternehmen, wenn ihnen der Rauch zu viel wird und wenn ein Verstoß gegen die Hausordnung vorliegt? Zuerst sollte/kann der Betroffene das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Oft lässt sich das Problem nachbarschaftlich regeln. Der Hausmeister kann dabei unterstützen. Sind die Fronten aber zu stark verhärtet oder liegen Uneinsichtigkeit und Wiederholungen vor, sollte die WOBAG informiert werden. Grundsätzlich ist jeder Mieter jedoch schon durch die Hausordnung dazu verpflichtet, Störungen der WOBAG bzw. dem zuständigen Hauswart zu melden. Für den Raucher kann dies zunächst eine Abmahnung zur Folge haben. Ist diese fruchtlos, d. h. erfolgt keine Verhaltensänderung, droht im äußersten Fall sogar eine Kündigung.

Dazu muss es aber nicht kommen. Jeder Raucher sollte verantwortungsvoll mit seinen Mitbewohnern und dem genossenschaftlichen Eigentum umgehen. Nur ein gutes Miteinander schafft auf Dauer ein angenehmes Wohnklima.

Was sind Havariefälle?

Havariefälle – 24h rund um die Uhr – aber bitte nur im Notfall:

Aufzüge
- Ausfall der Aufzugsanlage
- Befreiung eingeschlossener Personen

Elektrik
- Ausfall der Flur- oder Treppenhausbeleuchtung
- Kein Licht oder Strom in der gesamten Wohnung
- Schmorgeruch an der Elektroanlage
- Durchfeuchtung Elektroanlage
- Gegensprechanlage ohne Funktion für den gesamten Aufgang

Heizung/Warmwasser
- Undichtigkeit im Bereich Heizkörper
- kein warmes Wasser oder Ausfall der Heizung, wenn mehrere Wohnungen betroffen sind

Rauchmelder
- Rauchmelder in fremder Wohnung piept

Sanitär/Gas
- undichte Leitungen (Warm-/Kaltwasser)
- Deckendurchfeuchtungen
- Gasgeruch
- Verstopfung WC
- Verstopfung bzw. Rückstau der Hauptabflussleitung
- laufende Wasserspülung am WC (wenn das Wasser nicht abgestellt werden kann)
- kein Wasser, wenn mehrere Wohnungen betroffen sind

Türen und Fenster
- defekte Fensterscheibe sichern
- Fenster oder Balkontür lassen sich nicht schließen
- Provisorischer Verschluss der Wohnungseingangstür nach Vandalismus
- Einbruch (Tür- oder Fensterschäden)
- Ausfall der Rolltore (Tiefgarage)

Allgemeine Hinweise zum Heizen in Wohnungen

Die in der WOBAG befindlichen Heizungsanlagen sind für eine Raumtemperatur von 20 °C ausgelegt. Es sollte demnach unseren Mietern möglich sein, diese Temperatur in jedem beheizten Raum zu erreichen. Eine gleichmäßige Beheizung aller Räume durch einmaliges Einstellen des jeweiligen Thermostatkopfes ist hierbei zu bevorzugen. Das spart Heizenergie. Lassen Sie die Räume nie auskühlen. Auch wenn Sie das Ventil voll aufdrehen, wird es nicht schneller warm!

Manuelle Heizkörperthermostate:

Mithilfe eines Thermostatventils ist es möglich, eine gewünschte Raumtemperatur manuell einzustellen – Stufe 5 stellt hierbei die höchste zu erzielende Raumtemperatur dar, das selbstständige Regelverhalten des Ventils ist außer Kraft gesetzt. Stufe 3 entspricht ca. 20 °C und Stufe 0 bedeutet, dass der Zulauf zum Heizkörper geschlossen ist.

Im Inneren des Thermostatkopfes befindet sich ein Fühlerelement mit einer Ausdehnungsmasse oder einer Flüssigkeit, welche sich bei Wärme ausdehnt und bei Kälte zusammenzieht. Durch das Ausdehnen der Masse im Inneren des Fühlerelementes wird ein Übertragungsstift bewegt, welcher das Ventil öffnet oder schließt. Somit wird in Abhängigkeit der Raumtemperatur bei Ventilstellung 3 beispielsweise der Zulauf zum Heizkörper automatisch geöffnet, bis ca. 20 °C erreicht sind und dann der Zulauf automatisch geschlossen, bis die Temperatur wieder absinkt.

Nach rechts gedreht (Richtung „0“ oder „*“) wird eine kühlere Soll-Temperatur gewählt, nach links gedreht (Richtung „5“) wird eine wärmere Soll-Temperatur gewählt. Innerhalb dieses Bereiches lässt sich die jeweilige Wunschtemperatur einstellen.
Der Thermostatkopf ist somit ein Fühlerelement welches in der Lage ist, die Temperatur in dem gewählten Bereich zu regeln und auf Abweichungen von +/- 2 °C zu reagieren.

Digitales Thermostat:

Die Funktionsweise eines digitalen Thermostates entspricht prinzipiell der eines manuellen Thermostates. Lediglich die Anzeige ist digital, die Übertragung auf das Ventil erfolgt mittels Elektromotors, die Steuerung per Elektronik und es besteht die Möglichkeit, das Thermostat zu programmieren. Moderne digitale Thermostate lassen sich darüber hinaus in Smarthome-Systeme einbinden und per App raumweise regeln.

Auch unsere Mieter dürfen grundsätzlich selbst Thermostate austauschen, um zum Beispiel mit programmierbaren Modellen an Komfort zu gewinnen. Sie müssen aber die alten Thermostate aufbewahren und bei Auszug den Originalzustand wieder herstellen. Die Anschlussgewinde der Heizkörperventile sind hierbei zu beachten (in der Regel werden dafür Adapter von den Herstellern angeboten). Ein Eingriff an das Heizkörperventil ist unzulässig!

Für Nachfragen zu dieser Problematik steht Ihnen unsere Bauabteilung/Bereich TGA Herr Büsching zur Verfügung.