• Daten und Fakten

    Eckdaten zur WOBAG Schwedt

Sitz der Genossenschaft

Flinkenberg 26-30
16303 Schwedt/Oder

Telefon: 03332 5378-0
Fax: 03332 5378-20
E-Mail: info@wobag-schwedt.de

Gründung und Eintragung

Gründung am 24.02.1959 als AWG „Friedenswacht“.
Eintragung im GnR 215 NP am 18.01.2013 beim Amtsgericht Neuruppin.

Mitglieder- und Wohnungsbestand

4.506 Mitglieder
4.358 Wohnungen
(Stand 31.12.2022)

Vertreterversammlung

(2020-2024)

65 Vertreter in 6 Wahlbezirken (siehe Vertreterliste)

Aufsichtsrat

(2021-2024)

Christian Mehnert (Vorsitzender)
Lutz Zwerg (Stellvertretender Vorsitzender)
Annegret Plath (Schriftführerin)
Jürgen Eckert (Stellvertretender Schriftführer)
Jens Kalotschke
Ines Taubert

Vorstand

Matthias Stammert
Alexander Prechtl

Mitgliedschaften

Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.

Lentzeallee 107, 14195 Berlin

Von ihm wird die Pflichtprüfung gemäß § 53 Genossenschaftsgesetz durchgeführt.

Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Mecklenburgische Straße 57
14197 Berlin

Marketinginitiative der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland e.V.

Knobelsdorfer Str. 96
14050 Berlin

Leg los werd groß e.V.

Verein Leg los – werd groß e.V.

Lindenplatz 6
16303 Schwedt/Oder

Ziele des Vereins sind die Errichtung einer Minikinderbetreuungseinrichtung, die sich an der Arbeitszeit der Eltern und an den Bedürfnissen der Kinder orientiert, als Ergänzung des Betreuungsangebotes für die Stadt dient und Betreuung rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche ermöglicht. Der Verein betreibt insgesamt drei Kleinstkindertagesstätten, zwei davon in Wohnhäusern der WOBAG im Stadtteil Kastanienallee.

Verein für familien- und wirtschaftsunterstützende Serviceleistungen Schwedt e.V.

Flinkenberg 26-30,
16303 Schwedt/Oder

Zweck des Vereins ist die Förderung von Familien. Damit will der Verein geeignete Maßnahmen und Aktivitäten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Schwedt und Umgebung unterstützen.

DESWOS

DESWOS Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.

Die DESWOS, Deutsche Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V., Köln, fördert die Schaffung menschenwürdiger Wohn- und Lebensverhältnisse auch für die Ärmsten der Armen in Afrika, Asien und Lateinamerika. Zu ihren Aufgabengebieten gehören neben der Förderung von Wohnungs- und Siedlungsvorhaben für sozial schwache Bevölkerungsschichten auch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildung, die Planung und Durchführung integrierter Projekte, bis hin zur Entwicklung wohnungswirtschaftlicher Strukturen und zum Aufbau von Wohnungsunternehmen. Dieser Ansatz schafft nicht nur den betroffenen Zielgruppen eine solide Basis für eine nachhaltige, von weiterer externer Förderung unabhängige Entwicklung, sie festigt auch das Fundament für sozialen Frieden.

AGV

Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.

Heinrichstraße 169B
40239 Düsseldorf

Kompetenzzentrum Großsiedlungen e.V

Riesaer Straße 2
12627 Berlin

Mehr über Genossenschaften

Die Vorteile der Genossenschaft gegenüber anderen Unternehmensformen

Mehr über Genossenschaften erfahren Sie hier.

Hier finden Sie Antworten über eine oft gestellte Frage. Bei der Suche nach Vorteilen müssen Sie beachten, dass auch eine Genossenschaft dem Wettbewerb voll ausgeliefert ist, nicht vom Staat oder Kommune gestützt oder unterstützt wird und trotzdem wirtschaftlich gut funktionieren muss, wenn sie Bestand haben soll. Folgende Vorteile sind Argument genug, um sich für das Wohnen bei einer Genossenschaft zu entscheiden:

1. Selbstbestimmung der Mitglieder

Hier ist einer der wesentlichsten Vorteile der Genossenschaft gegenüber anderen Formen wie GmbH, AG oder Privatvermietern gegeben. Die Mitglieder bestimmen die Geschicke der Genossenschaft über die Vertreterversammlung mit. Die Vertreterversammlung bewirkt durch ihre Beschlüsse, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann (§13 Abs. 1 Satzung) und hat somit maßgeblichen Einfluss auf die Genossenschaft. Es gibt hier keine Zielvorgaben durch Dritte, wie z.B. Gesellschafter, Aktionäre oder eine bestmögliche Geldanlage durch stille Gesellschafter.

Die Genossenschaft ist nicht in die staatliche Wohnungspolitik eingebunden und entscheidet somit allein darüber, wer bei ihr wohnt und wer nicht!

2. Genossenschaftliche Demokratie

Der Vorstand leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich gemäß §27 Abs. 1 GenG. Dabei muss er aber Beschränkungen beachten, die durch die Satzung festgelegt sind. Über die Satzung beschließt die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung beschließt also im Umkehrschluss Leitlinien für den Vorstand. Durch regelmäßige Beratungen, außerhalb der regulären Vertreterversammlungen, erhalten die Mitgliedervertreter, welche die gewählten Vertreter ja sind, die Möglichkeit, an Willensbildungen und Entscheidungsvorbereitungen mitzuwirken, also zu partizipieren.

3. Genossenschaftliche Selbsthilfe

Zweck des Unternehmens Genossenschaft ist es, Mitglieder mit Wohnungen zu versorgen.

Die Genossenschaft schafft preiswerte und bestandsfeste Wohnungen. Sie errichtet Wohnungen nicht aus Renditegründen. Hier unterscheidet sie sich von anderen Gesellschaften z.B. GmbH, AG`s und  Privatiers, die die Wohnung nur als Spekulationsobjekt, Vermarktungsobjekt oder Renditeobjekt ansehen.

4. Mietpreiskalkulation

Durch Satzung (§2 Abs. 3) hat sich die Genossenschaft den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit verschrieben. D.h. sie will lediglich eine kosten- und rücklagendeckende  Miete als Mietmaximum erzielen. Hier steht sie im wesentlichen mit den kommunalen Wohnungsunternehmen auf einem Level und unterscheidet sich eher nicht. Bei kommunalen Wohnungsunternehmen besteht jedoch in Zeiten knapper Kassen die Tendenz, dass Wohnungen an Privatanleger verkauft werden.

Ein deutlicher Vorteil besteht jedoch gegenüber den an maximaler Rendite orientierten AG`s   oder Privatanlegern. Denn die Genossenschaft muss keine höchstmögliche Rendite erwirtschaften und ist somit frei vom Kapitalanlegerinteresse Dritter.

5. Kapitalstruktur

Es gibt keine mitgliederfremden Kapitalinteressen. Aus Genossenschaften fließen keine Kapitaldividenden ab, sondern die erwirtschafteten Überschüsse verbleiben als Rücklagen für Modernisierungen, Instandhaltungen und Neubau in der Genossenschaft.