Mehr über Genossenschaften
Die Vorteile der Genossenschaft gegenüber anderen Unternehmensformen
Mehr über Genossenschaften erfahren Sie hier.
Hier finden Sie Antworten über eine oft gestellte Frage. Bei der Suche nach Vorteilen müssen Sie beachten, dass auch eine Genossenschaft dem Wettbewerb voll ausgeliefert ist, nicht vom Staat oder Kommune gestützt oder unterstützt wird und trotzdem wirtschaftlich gut funktionieren muss, wenn sie Bestand haben soll. Folgende Vorteile sind Argument genug, um sich für das Wohnen bei einer Genossenschaft zu entscheiden:
1. Selbstbestimmung der Mitglieder
Hier ist einer der wesentlichsten Vorteile der Genossenschaft gegenüber anderen Formen wie GmbH, AG oder Privatvermietern gegeben. Die Mitglieder bestimmen die Geschicke der Genossenschaft über die Vertreterversammlung mit. Die Vertreterversammlung bewirkt durch ihre Beschlüsse, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann (§13 Abs. 1 Satzung) und hat somit maßgeblichen Einfluss auf die Genossenschaft. Es gibt hier keine Zielvorgaben durch Dritte, wie z.B. Gesellschafter, Aktionäre oder eine bestmögliche Geldanlage durch stille Gesellschafter.
Die Genossenschaft ist nicht in die staatliche Wohnungspolitik eingebunden und entscheidet somit allein darüber, wer bei ihr wohnt und wer nicht!
2. Genossenschaftliche Demokratie
Der Vorstand leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich gemäß §27 Abs. 1 GenG. Dabei muss er aber Beschränkungen beachten, die durch die Satzung festgelegt sind. Über die Satzung beschließt die Vertreterversammlung. Die Vertreterversammlung beschließt also im Umkehrschluss Leitlinien für den Vorstand. Durch regelmäßige Beratungen, außerhalb der regulären Vertreterversammlungen, erhalten die Mitgliedervertreter, welche die gewählten Vertreter ja sind, die Möglichkeit, an Willensbildungen und Entscheidungsvorbereitungen mitzuwirken, also zu partizipieren.
3. Genossenschaftliche Selbsthilfe
Zweck des Unternehmens Genossenschaft ist es, Mitglieder mit Wohnungen zu versorgen.
Die Genossenschaft schafft preiswerte und bestandsfeste Wohnungen. Sie errichtet Wohnungen nicht aus Renditegründen. Hier unterscheidet sie sich von anderen Gesellschaften z.B. GmbH, AG`s und Privatiers, die die Wohnung nur als Spekulationsobjekt, Vermarktungsobjekt oder Renditeobjekt ansehen.
4. Mietpreiskalkulation
Durch Satzung (§2 Abs. 3) hat sich die Genossenschaft den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit verschrieben. D.h. sie will lediglich eine kosten- und rücklagendeckende Miete als Mietmaximum erzielen. Hier steht sie im wesentlichen mit den kommunalen Wohnungsunternehmen auf einem Level und unterscheidet sich eher nicht. Bei kommunalen Wohnungsunternehmen besteht jedoch in Zeiten knapper Kassen die Tendenz, dass Wohnungen an Privatanleger verkauft werden.
Ein deutlicher Vorteil besteht jedoch gegenüber den an maximaler Rendite orientierten AG`s oder Privatanlegern. Denn die Genossenschaft muss keine höchstmögliche Rendite erwirtschaften und ist somit frei vom Kapitalanlegerinteresse Dritter.
5. Kapitalstruktur
Es gibt keine mitgliederfremden Kapitalinteressen. Aus Genossenschaften fließen keine Kapitaldividenden ab, sondern die erwirtschafteten Überschüsse verbleiben als Rücklagen für Modernisierungen, Instandhaltungen und Neubau in der Genossenschaft.