Gemeinsam – Intensiv
Leben mit der pro-Intensiv
Sie haben einen intensivpflegebedürftigen Partner oder Angehörigen und suchen eine alternative zur häuslichen Versorgung? Eine stationäre Pflegeeinrichtung kommt für Sie jedoch auch nicht in Frage?
Dann ist die ambulante Wohngemeinschaft mit einer individuellen Versorgung eine interessante Lösung .Sie ermöglicht ein harmonisches, gemeinschaftliches Zusammenleben bei gleichzeitiger Wahrung der Privatsphäre jedes einzelnen Bewohners.
Wir über uns
Seit 2013 betreut die pro-Intensiv GmbH als anerkannter Intensivpflegedienst in der Uckermark Beatmungspatienten in ihrer Häuslichkeit.
Durch die Realisierung des Neubaus der WG durch die WOBAG Schwedt eG, möchten wir unser Leistungsspektrum erweitern und unseren Klienten jetzt auch die Möglichkeit geben, in einer intensivpflege Wohngemeinschaft betreut werden zu können.
Fühlen Sie sich sicher und rundum gut betreut.
Sämtliche Pflegefachkräfte verfügen über eine Weiterbildung zur „Fachkräfte für außerklinische Intensivpflege“. Somit gewährleisten wir eine umfassende, intensivmedizinische Versorgung bis zu 24 Stunden am Tag. Des Weiteren beschäftigen wir:
- Pflegeexperten für Menschen im Wachkoma
- Pflegeexperten für außerklinische Beatmung
Nach dem Motto „Gemeinsam Intensiv leben“ unterstützen wir die Bewohner dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
Die vorhandenen Fähigkeiten jedes Einzelnen sollen gefördert und erhalten bleiben. Wir begleiten die Bewohner in ihrem individuellen Lebensalltag.
Überleitung aus der Klinik oder Rehabilitation
Um Ihnen oder Ihrem Angehörigen den Weg zu erleichtern, verfügen wir über ein erprobtes Entlassungsmanagement. Unser Ziel ist ein nahtloser Übergang in die außerklinische Versorgung.
Die Überleitung erfolgt in mehreren Schritten:
- Kontaktaufnahme durch Angehörige oder den Sozialdienst der Klinik
- Erstkontakt / Pflegefachvisite mit dem Betroffenem, Angehörigen, Beteiligten in der Klinik (Ärzte, Pflegepersonal, Sozialdienst)
- Entscheidung zur Zusammenarbeit, sowie Klärung aller offenen Fragen mit den Beteiligten
- Kommunikation mit den Kostenträgern
- Nach der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, Übernahme sämtlicher organisatorischer und administrativer Notwendigkeiten,
- Überleitung / Transport des Betroffenen von der Klinik in die WG, Begleitung durch Mitarbeiter des Pflegeteams
Die WG
Das barrierefreie Haus verfügt über eine Wohnfläche von insgesamt 360 m², bis zu acht Bewohnen können hier leben. Die Zimmer haben eine Größe von 20 m² und eine große Terrasse mit freiem Zugang zum Garten.
Jedes Bewohnerzimmer ist mit Telefon-/ Internet- Fernsehanschluß, sowie einem Notrufknopf ausgestattet. Jeder Bewohner hat sein eigenes barrierefreies Duschbad mit Toilette. Sollte ein Bewohner den Wunsch äußern, ein Vollbad nehmen zu wollen, ist dies im großen Pflegebad möglich. Ihr neues Zuhause bietet für das Beisammensein und für gemeinsame Aktivitäten mit den Familienangehörigen oder Freunden einen großen, stilvoll eingerichteten Gemeinschaftsraum, sowie eine Wohnküche.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in der WG aufgenommen zu werden?
Grundsätzlich können wir eine Versorgung in jedem Krankheitsfall übernehmen, in dem eine qualifizierte Pflegefachkraft permanent anwesend sein muss.
Unser Dienstleistungsspektrum ist vielfältig. Überzeugen Sie sich selbst von den umfangreichen Möglichkeiten unserer Pflege. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht der Klient mit seinen Wünschen und Bedürfnissen.
Auszug aus unserem Leistungsportfolio:
- professionelle Grund- und Behandlungspflege nach SGB XI und SGB V durch Pflegefachkräfte
- 24h Intensivversorgung durch qualifiziertes Fachpersonal
- Kinderintensivpflege
- kompetente Tracheostomapflege mit Trachealkanülenwechsel und endotrachealem Absaugen
- Inhalations- und Atemtherapie, sowie Sekretmobilisation durch Lagerung und Massagen
- Betreuung von Invasiv- und Maskenbeatmung
- Überwachung der Vitalparameter
- Monitoring von beatmeten Klienten
- Sauerstofftherapie in engmaschiger Zusammenarbeit mit Fachärzten
- Auskultation der Lunge und Pulsoxymetrie
- PEG-, Port- und Katheterversorgung
- Stomaversorgung
- enterale- & parenterale Ernährung
- Schmerztherapie
- modernes Wundmanagement
- Unterstützung in allen Pflegefragen
- regelmäßige Arztvisiten
- Organisation der Hilfsmittelversorgung
Die Notwendigkeit einer außerklinischen Beatmungs- u. Intensivpflege kann vielfältige Ursachen haben und diese bedürfen einer sorgfältigen und umfassenden Pflege.
Indikationen für eine ausserklinische Beatmungs- und Intensivpflege können sein:
- Schlaganfall
- Koma, Wachkoma und apallisches Syndrom
- Hohe Querschnittslähmung z.B. durch einen Unfall
- Hirnblutung
- Erkrankungen in Folge von Frühgeburtlichkeit
- Amyotrophische Lateralsklerose (ALS)
- Spinale Muskelatrophie
- Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Tumorbedingte Veränderung des Zentralen-Nervensystems
- Erkrankung des Brustkorbskeletts
- Tumor-Erkrankungen die zur Anlage eines Tracheostomas führen
- Hypoxische Schäden des zentralen Nervensystems (Ertrinkungsunfälle, Sauerstoffmangel nach Reanimation)
- Multiple Sklerose (MS)
- Trisomiesyndrome (einfach/mehrfach)
- Stoffwechselerkrankungen
- Genetischen Erkrankungen
Durch wen erfolgt die Finanzierung der Pflege?
Die außerklinische Intensivpflege unterteilt sich in zwei Bereiche:
Grundpflege SGB XI
umfasst die allgemeinen pflegerischen Verrichtungen
Behandlungspflege SGB V
umfasst alle medizinischen und therapeutischen Leistungen, dazu gehört auch die spezielle Pflege von intensivpflichtigen Patienten
Einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der entstehenden Kosten (durch die Krankenkasse) für die ambulante Intensiv- und Beatmungspflege hat jeder Patient, Voraussetzung hierfür ist, dass der Pflegedienst mit den gesetzlichen Krankenkassen einen sogenannten Versorgungsvertrag nach §§ 132, 132a SGB V geschlossen hat.
Damit sind wir rechtlich befugt Intensiv- und Beatmungspflege im Rahmen der häuslichen Pflege zu erbringen.
Anders als bei der Grundpflege gibt es bei der Behandlungspflege keine Leistungsgrenze.
Die Voraussetzung hierfür ist eine Vertragsärztliche Verordnung durch den behandelnden Arzt. Ist dieses gewährleistet, werden die Kosten grundsätzlich von Ihrer Krankenkasse übernommen OHNE Zuzahlung des Betroffenen oder einen seiner Angehörigen.
Hierzu beraten wir sie gern.
Was kostet ein Zimmer pro Monat?
Die konkreten Kosten erfahren Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch. Möchten Sie einen Termin vereinbaren? Dann ist die WOBAG als Vermieter dieser Räumlichkeiten Ihr Ansprechpartner.
In Sachen Pflege unterstützt und berät Sie die pro-Intensiv GmbH
Karthausstraße 10-12 in 16303 Schwedt
Telefon: 03332 836650
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.