• Vertreteramt

    bei der WOBAG Schwedt eG

Die Wohnungsbaugenossenschaft Schwedt eG ist nicht einfach nur ein Vermieter, der Ihnen eine Wohnung überlässt, sondern wie der Name schon sagt: eine Genossenschaft.

Die WOBAG vermittelt ihren Mitgliedern und Mietern nicht nur eine Wohnung zum Schlafen und Verweilen, sondern auch ein Rundum-Paket mit vielen Angeboten. Dazu gehören unter anderem das Azubipaket, der individuelle Wohnungsumbau, der Babybonus oder die vielen Veranstaltungen, die wir regelmäßig durchführen.
Auch unsere eigenen Handwerker und Hausmeister sind immer für Sie im Einsatz. Wir haben ein breites Spektrum, das dafür sorgen soll, dass Sie sich rundherum wohlfühlen.

Werden auch Sie ein aktives Mitglied der Genossenschaft!

„Mitglieder, Mitbestimmer, Mitgestalter!“ Unter diesem Motto findet in diesem Jahr die WOBAG-Vertreterwahl statt.

Lesen Sie mehr über das Vertreteramt und und warum es so wichtig für die Genossenschaft ist.

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen Personen, die sich gemeinsam wirtschaftlich fördern.
Unsere Genossenschaft hat den Zweck, vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für die Mitglieder zu erreichen.
Genossenschaftliches Wohnen ist neben dem Wohnen zur Miete und dem Wohneigentum die verbreiteste Wohnform. Erwirtschaftete Überschüsse dienen der Erhaltung und Modernisierung der Bestände und nicht der Bereicherung fremder Geldanleger.

Kurzportrait der WOBAG

Die WOBAG wurde am 24. Februar 1959 als AWG „Friedenswacht“ gegründet. Als größte Wohnungsbaugenossenschaft der Uckermark leistet die WOBAG einen wesentlichen Beitrag für schönes und lebenswertes Wohnen in Schwedt.

Grundlage ist die Vermietung von Wohnungen und die wohnliche Versorgung ihrer Mitglieder. Die WOBAG hat einen Wohnungsbestand von rund 4.300 Wohnungen. Diese sind in allen Stadtteilen anzufinden. Daneben bietet sie ihren Mitgliedern viele zusätzliche Angebote und Service rund um das Wohnen an.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hatte die WOBAG 4.300 Mitglieder und beschäftigt mehr als 85 Mitarbeiter.

Die Mitglieder

Sie sind Miteigentümer der Genossenschaft (durch Erwerb der Genossenschaftsanteile) und wählen alle vier Jahre ihre Vertreter in die Vertreterversammlung.

Wer Mitglied wird, erwirbt Genossenschaftsanteile und partizipiert von den Vorteilen der Genossenschaft.

Die WOBAG Schwedt eG hat ca. 4.300 Mitglieder.

Der Vorstand

Der Vorstand ist das Leitungsorgan einer Genossenschaft und gesetzlicher Vertreter nach innen und nach außen.
Er leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung und ist für die Organisation und die gesamte Geschäftspolitik verantwortlich.
Der Vorstand führt die Geschäfte gemäß der gesetzlichen Vorschriften, der Satzung der Genossenschaft und der Geschäftsordnung.

Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers anzuwenden.

Der Vorstand der WOBAG Schwedt eG besteht aus zwei Personen

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Im Interesse der Mitglieder hat er den Vorstand zu beraten und zu beaufsichtigen. Außerdem überwacht er umfassend die Leitung der Genossenschaft, den Vorstand.

Der Aufsichtsrat hat zudem den Jahresabschluss und den Lagebericht zu prüfen und der Vertreterversammlung vor der Feststellung des Jahresabschlusses über das Prüfungsergebnis zu berichten.
Des Weiteren vertritt er die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten über ausreichende rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse für ihre Aufgaben verfügen.

Der Aufsichtsrat der WOBAG Schwedt eG besteht aus 7 Mitgliedern.

Die Vertreterversammlung

Mindestens einmal im Jahr findet die Vertreterversammlung statt.
In ihr und durch sie wirken die Vertreter auf die innere Gestaltung und äußeren Entfaltung der Genossenschaft.

Des Weiteren hat sie die Satzungshoheit und ist das für Satzungsänderungen allein zuständige Grundlagenorgan der WOBAG, hat aber wiederum keine Zuständigkeit im Rahmen der Geschäftsführung, also des Vorstandes. Das heißt, sie kann den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates keine bindenden Weisungen erteilen.

Bei der WOBAG erfolgen mehrere sogenannte Vertreterberatungen. Hier werden die Vertreter durch Vorstand und Aufsichtsrat zu aktuellen und zukunftsrelevanten Themen informiert und es wird darüber diskutiert.

Zuständigkeit der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung beschließt u.a.:

  • Lagebericht des Vorstandes,
  • Bericht des Aufsichtsrates,
  • Bericht über die gesetzliche Prüfung,
  • Satzungsänderungen.

Dort wird der Jahresabschluss festgestellt, damit wird dieser verbindlich. Außerdem wird die Verwendung des Bilanzgewinnes oder die Deckung eines Bilanzverlustes sowie über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates beschlossen.

Funktionen der Vertreterversammlung

Die Vertreter üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der WOBAG, ausschließlich in der Vertreterversammlung, aus. Jeder Vertreter hat dabei nur eine Stimme.

Der Vertreter

Die Vertreter werden von den Mitgliedern gewählt. Sie sind das Bindeglied zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern und stellen eine Vertrauensperson dar.

Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat sind gegenüber den Vertretern in der Vertreterversammlung berichtspflichtig. Jeder Vertreter hat nicht nur eine Stimme zum Abgeben, sondern auch
zum Reden und Beantragen. Jeder Vertreter hat ein echtes Mitspracherecht in der Vertreterversammlung und die Entscheidungen, die dort getroffen werden, wirken sich direkt auf die Mitglieder aus.

Die Vertreter entscheiden über: die Satzung, die Verwendung von Gewinnen, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Wahl des Aufsichtsrates, die Prüfung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, wichtige strategische Ausrichtungen der Genossenschaft.

Die WOBAG Schwedt eG zählt zurzeit 65 Vertreter in 6 Wahlbezirken.

Nach der Vertreterwahl 2024 werden es 61 Vertreter in 6 Wahlbezirken sein.

Die Stellung der Vertreter in der Genossenschaft

  • Vertreter sind nicht Repräsentanten ihres Wahlkreises oder ihrer Wähler. Sie sind an Weisungen folglich nicht gebunden.
  • Sie haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ihrerseits die Bindung durch die Satzung sowie die gesetzliche Zuständigkeitsordnung bezüglich der Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat zu beachten.
  • Im Rahmen der Beschlüsse der Vertreterversammlung handeln sie unter eigener Verantwortung.
  • Das Vertreteramt ist ein Ehrenamt.
  • Die Vertreter sind keine Außenvertreter der Genossenschaft im Verhältnis zu den Mitgliedern.
  • Ihnen obliegt nicht die Entgegennahme und Nachprüfung von Beschwerden der Mitglieder und Nutzer. Sie können diese aber gern freiwillig entgegennehmen.
  • Sie sind zur Abgabe von Erklärungen im Namen der Genossenschaft nicht befugt.
  • Sie tragen durch ihre Entscheidungen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft bei.
  • Dies gilt sowohl für die Satzungsgestaltung als auch für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Mieter und Vertreter?

 

Sie möchten auch gern als Vertreter kandidieren, sind aber nur Mieter oder Vertragspartner, aber noch kein Mitglied? Kein Problem!

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnende Beitrittserklärung, den Erwerb eines Geschäftsanteils, die Zahlung eines Eintrittsgeldes und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Der aktuelle Betrag für ein Geschäftsanteil beträgt 155 Euro. Dazu kommt ein Eintrittsgeld in Höhe von 25 Euro. Dieses Eintrittsgeld wird laut Satzung Ehegatten bzw. dem eingetragenen Lebenspartner, den Kindern oder den Eltern eines Mitgliedes erlassen.

Jedem Mieter, der als Vertreter für die Vertreterwahl 2024 kandidieren möchte, wird das Eintrittsgeld ebenfalls erlassen.

Wie werde ich Vertreter?

 Haben Sie Lust zu kandidieren? Dann einfach die Seite heraustrennen und ausgefüllt an die WOBAG-Geschäftsstelle schicken oder beim Hauswart abgeben ( Hauswartbriefkasten
Adressen auf Seite 15).

Zum Thema Foto: Die wenigsten Mitglieder kennen alle ihre Nachbarn mit Namen, aber das Gesicht hat man meistens schon  mal gesehen. Gerade für die Vertreterwahl ist es doch schön, wenn man weiß, für wen man sich entscheidet.
Es ist natürlich keine Pflicht, aber die Wahlkommission würde sich freuen, wenn zu jedem Kandidatenvorschlagszettel auch ein Passbild mit eingereicht wird. Dieses muss nicht extra vom Fotografen gemacht werden, die meisten Handys haben ja schon eine Kamera. Wir bitten nur darum, ein neutrales Foto zu wählen, das ausschließlich für den Wahlvorgang genutzt wird. Haben Sie selbst keine Kamera zur Hand, helfen wir Ihnen gern dabei.

Formular: Vertreter-Kandidatur

Broschüre: Vertreterwahl 2024

Sie haben noch Fragen ?

Sie haben noch Fragen zum Vertreteramt, zur Mitgliedschaft oder zur Wahl?

Kein Problem, Frau Juschkeit und Frau Eisenblätter helfen Ihnen gerne weiter.

Anemone Juschkeit

T: 03332 5378-51

M: vertreter@wobag-schwedt.de

Juliane Eisenblätter

Juliane Eisenblättre

T: 03332 5378-71

M: vertreter@wobag-schwedt.de