Von jetzt auf gleich geht es manchmal nicht
Balkonkraftwerk – Ja oder Nein?
Die Mitarbeiter der Schwedter Wohnungsbaugenossenschaft müssen sich immer öfter mit dieser Frage auseinandersetzen, denn immer mehr Schwedterinnen und Schwedter wollen ein kleines Sonnenkraftwerk, eine sogenannte Mini-Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf ihren Balkonen installieren, um selbst ein bisschen Strom zu erzeugen und ihre Energiekosten zu minimieren. „Dagegen ist zunächst einmal nichts einzuwenden und grundsätzlich stehen wir dieser Entwicklung positiv gegenüber“, sagt Thomas Büsching, Gruppenleiter der Bauabteilung WOBAG Schwedt.
Der Teufel steckt jedoch, wie so oft, im Detail. Ohne Genehmigung geht erst einmal nichts. Also muss jener, der sich eine PV-Anlage auf den Balkon setzen will, erst einmal einen Antrag bei der WOBAG stellen und erklären, welchen Typ von PV-Anlage er auf seinem Balkon installieren und vor allem, wie er sie anbringen will. „Denn Bohren und damit verbundene Schraubverbindungen sind nicht zulässig, um keine Löcher in die Fassade oder Balkonverkleidungen zu machen. Möglich sind Montagesysteme, mit deren Hilfe die Anlagen festgeklemmt werden, ohne dass die Fassade
beschädigt wird“, erklärt Thomas Büsching. Auch die Sicherheit der Befestigung muss geprüft werden, denn eine vom Balkon herunterfallende PV-Anlage kann im schlimmsten Fall Leben gefährden.
Zu den technischen Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks gehört bei der WOBAG zudem ein digitaler Zähler mit sogenannter Rücklaufsperre. Das ist auch eine Forderung der Energieversorger. Denn ein analoger Zähler würde beginnen, sich rückwärtszudrehen, wenn durch das Balkonkraftwerk mehr Energie eingespeist, als momentan verbraucht wird. „Momentan prüfen wir noch weitere rechtliche Fragen, die mit den PV-Anlagen zusammenhängen. Es ist noch nicht abschließend geprüft, ob es einer Baugenehmigung bedarf oder nicht, auch versicherungsrechtliche Fragen sind noch offen“, sagt Thomas Büsching.
Fakt ist jedenfalls, dass jedes Balkonkraftwerk, das ans Netz geht, beim Energieversorger angemeldet werden muss.
So werden sich die potenziellen Minikraftwerkbetreiber bei der WOBAG noch gedulden müssen, ehe sie von der Genossenschaft grünes Licht für ihre Anlagen erhalten. „Grundsätzlich gilt, und da wiederhole ich mich gern, dass wir solchen Ansinnen positiv gegenüberstehen“, sagt Thomas Büsching.
„Wir bitten einfach nur um Geduld, damit wir Rechtssicherheit herstellen können. Das ist schließlich auch im Interesse unserer Mitglieder, die nicht wenig Geld für ein solches Balkonkraftwerk ausgeben. Sie wollen es dann ja auch sicher betreiben.
Text: Matthias Bruck
