Die WOBAG Schwedt eG möchten ihre Mitglieder und Mieter darüber informieren, dass die Bundesregierung in Umsetzung des Endberichtes der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme in einem nächsten Schritt nach der Dezember-Soforthilfe nun das Gesetz „Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG)“ verabschiedet, das am 24.12.2022 in Kraft getreten ist.

Hierdurch wird eine Entlastung der Kunden von Wärmeversorgungsunternehmen und der Erdgaslieferanten vorgenommen. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes (sog. „Abwehrschirm“) finanziert.

Entlastungen werden ab dem 01.03.2023 rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01.01.2023 gewährt. Die Preisbremse gilt nach aktuellem Stand vorbehaltlich einer Verlängerung durch die Bundesregierung bis zum 31.12.2023.

Eine Information des Versorgers – Stadtwerke Schwedt – zur Höhe des Entlastungsbetrages liegt der Genossenschaft noch nicht vor.

Der Entlastungsbetrag wird an die Mitglieder und Mieter weitergegeben, jedoch ist die Höhe der Entlastung verbrauchsabhängig und steht erst mit Erstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2023 fest.

Sobald die WOBAG Schwedt eG neue oder weitere Informationen erhält, werden die Mitglieder und Mieter natürlich unterrichtet und somit der Informationspflicht nachkommen.

Stand: 06.04.202

Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der Stadtwerke Schwedt.