Wohngeld Plus ab 1.1.2023

Am 1.1.2023 ist die neue Wohngeldreform in Deutschland in Kraft getreten. Rund zwei Millionen Haushalte mehr, mit kleinerem Einkommen, haben nun Anspruch auf Wohngeld. Das neue „Wohngeld Plus“ wird deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Wohngeld kann von Haushalten beantragt werden, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld im Monat zur Verfügung haben. Künftig sollen auch Menschen das Wohngeld in Anspruch nehmen, die den Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben.

Ob auch Ihnen das Wohngeld zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab.

  • Wie viele Menschen leben in Ihrem Haushalt?
  • Wie hoch ist die Miete?
  • Wie hoch ist das Haushaltseinkommen?

Das Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldbehörde bewilligt werden. Ob es sich für Sie überhaupt lohnt, einen Antrag zu stellen, können Sie mit einem Rechner z.B. auf der Seite des Bundesbauministeriums prüfen. Das Ergebnis dient aber nur einer ersten Orientierung, die genaue Summe wird dann von der zuständigen Behörde errechnet.

Informieren Sie sich gerne unter den folgenden Links: